Modernisierung von Gebäuden
Unter der Modernisierung von Gebäuden versteht man Maßnahmen am Gebäude zur Verbesserung des Wohnwertes. Eine Baumaßnahme ist dann eine "Modernisierung" im mietrechtlichen Sinn, wenn sich der Gebrauchswert einer Wohnung für einen Durchschnittsmieter durch die Baumaßnahme objektiv verbessert.
Dabei muss die Verbesserung des Gebrauchswertes "nachhaltig" sein, d. h. auf Dauer bewirkt sein. Häufig werden zusammen mit Modernisierungen auch Erhaltungsmaßnahmen mithin Renovierungs- und Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten ausgeführt. Kostenmäßig sind solche Arbeiten von den Kosten der Modernisierung genau und für den Mieter nachvollziehbar abzugrenzen. Das Gesetz definiert gemäß § 559 BGB Modernisierungen als bauliche Maßnahmen des Vermieters, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Stand:
09/10