Zusätzliche Ausgleichsschichten unter Estrichen

Im Neubau wie bei der Instandsetzung von Gebäuden wird für eine effiziente Leitungsführung vermehrt die Rohdecke als offene oder geschlossene Installationsebene genutzt. Auch im Wohnungsbau ist es heute deshalb unumgänglich, dass Rohrleitungen verschiedenster Art horizontal im Oberboden oberhalb der Tragkonstruktion verzogen bzw. verlegt werden. Das Erfordernis ergibt sich aus dem Anspruch, Wohnungsgrundrisse möglichst unabhängig von zweckmäßigen Leitungsführungen individuell nach gestalterischen und funktionalen Maßgaben wählen zu können (DBZ 10/2004 Leitungsführung auf der Rohdecke).

Grundsätzlich sind im Bereich des ausgleichenden Bodenaufbaus zwei Kategorien zu unterscheiden:
1. Konstruktionen mit offener Installationsebene (hohe Flexibilität)
2. Konstruktionen mit geschlossener Installationsebene (geringere Flexibilität, besonders wirtschaftlich)

Damit die Rohrleitungen, die neben den Rohren der Fußbodenheizung noch zusätzlich im Oberboden befindlich sind, in einer geschlossenen Installationsebene den eigentlichen Estrichaufbau des Oberbodens nicht stören, werden zusätzliche Ausgleichsschichten vorgesehen. Eine Bauart einer Ausgleichsschicht ist die Bettung der Rohre in einer Zwischenschicht aus einem leichten Ausgleichsmörtel. Eine Unterart eines solchen Porenleichtbetonmörtels ist der sogenannte Schaumbeton. Die Vorteile des v. g. Materials in der Verwendung als Ausgleichsschicht (Zwischenschicht) in einem Oberboden ist das geringe Gewicht und die relativ gute wärmedämmende Eigenschaft sowie die zweckmäßige Verarbeitung des im Einbauzustand flüssigen Materials, sodass sich im Ergebnis die Masse der Ausgleichsschicht hohlraumfrei an die Rohre anfügt und eine optimale Bettung der im Oberboden befindlichen Rohre erzielt wird.

Ein namhafter Hersteller eines Ausgleichsmörtels für Oberböden sowie der Bettung von Rohren (Produkt F416 Schubu) ist die Fa. Knauf aus Iphofen. Dieser Schaumunterbodenmörtel ist bauaufsichtlich zugelassen (bauaufsichtliches Prüfzeugnis Z-23.11-1533) und wird seit mehr als zehn Jahren von der Fa. Knauf vertrieben.

Auch die einschlägigen Transportbetonunternehmen bieten Ausgleichsmörtel bzw. Feinbeton für Oberböden an. Exemplarisch benannt seien die Heidelberger Betonwerke mit ihren Produkten Poriment, Poriment P und Poriment LS, welche ausdrücklich für die Einbettung von Rohren als geeignet benannt werden.

Die neuste Entwicklung der Herstellung von Leichtbeton als Schaumbeton zeigt der aktuelle Prozess von bauaufsichtlichen Zulassungen von Betonzusatzstoffen. Die Fa. BASF bietet nunmehr aktuell am Markt einen Schaumbildner SB 285 - bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-3.211-1644 - an. Mit diesem Betonzusatzstoff lässt sich Stahlleichtbeton nach DIN 206-1 und DIN 1045-2 herstellen, sodass der mit Schaum modifizierte Beton nunmehr auch für tragende Bauteile eingesetzt werden darf. Es muss also hinsichtlich des Materialeinsatzes von Schaumbeton festgestellt werden, dass die Schlussfolgerung, dass Schaumbeton ein Baumaterial ist, welches die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erfüllt, klar gegeben ist, da ein bauaufsichtlich zugelassenes Material regelmäßig die Kriterien der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik erfüllt, wobei es dann nicht von Belang ist, wie viele am Bau Beteiligte dies bereits wissen und wie oft die bauordnungsrechtlich, zugelassene Bauweise bereits ausgeführt wurde. Dies erscheint auch bei näherer Betrachtung zwingend logisch, da ansonsten kein Fortschritt im Bauwesen möglich erscheint.

Im Wohnungsbau mit entsprechend anspruchsvollen Grundrisskonzepten ist die horizontale Verlegung von Rohrleitungen in massiven Oberböden (geschlossenes Installationssystem) üblich, wogegen die Ausführung von Hohlraumböden als Oberböden lediglich im Bürobau (Gewerbebau) als Alternative Anwendung findet. Hohlraumböden werden immer dort ausgeführt, wo Nachinstallationen im Zuge von Nutzungsänderungen zu erwarten sind. Dies ist im Wohnungsbau kein realistischer Anspruch. Der Anspruch der Schadensdetektierbarkeit ist bei beiden Bauarten gleich gegeben. Auch in einem Hohlraumboden verteilt sich die Nässe meist in erheblichem Umfang, bevor sie anhand von Feuchtigkeitsschäden an den Innenbauteilen sichtbar mithin bemerkt wird.

Es muss auch klargestellt werden, dass bei einer ordentlichen Verlegung von horizontalen Entwässerungsrohren keine Verstopfungen in der Leitung selbst zu befürchten sind, da die Verstopfung in der Regel im Bereich des Geruchsverschlusses auftritt, der zweckmäßigerweise revidierbar sein sollte. Undichtigkeiten von Entwässerungsleitungen sind bei einer ordentlichen Verlegung nicht zu erwarten, da die Rohrverbindungen von Entwässerungsleitungen schadenssicher hergestellt werden können.

Durch den BEB (Bundesverband Estrich und Belag) sind Merkblätter (Hinweise für Estrichleger und Planer) „Ausgleichsschichten aus Leichtmörtel“ und „Rohre Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken“ erhältlich. Diese Tatsache deutet auf eine gängige Verbreitung der Ausführung von Rohrleitungen in festen Zwischenschichten von Oberböden.

Zur weiteren Konkretisierung der Sache, ob die Verlegung von Rohrleitungen allgemein und in der Einbettung von Schaumbeton üblich ist, wird auf einen Forschungsbericht eines Forschungsvorhaben, dass im Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung Troisdorf über einen längeren Zeitraum durchgeführt wurde, hingewiesen. Der Fachartikel wurde in der Fachzeitschrift – boden wand decke – Heft 4/1994 veröffentlicht.

Die Bezeichnung des Artikels ist sinnigerweise: „Rohre auf der Rohdecke – Auswirkungen und Möglichkeiten - Untersuchungen und Empfehlungen für die Problemgebiete Untergrund mit Rohren und Randfugen (Ergebnisse des Forschungsvorhabens).“

Das vorgenannte Forschungsvorhaben beschäftigte sich mit auf Rohdecken also im Oberboden verlegten Rohrleitungen im Zusammenhang mit Problemen des Trittschallschutzes anhand zahlreicher ausgeführter Projekte. Durch den Artikel wird ebenfalls zunächst einmal deutlich, dass die Verlegung von Rohrleitungen in Oberböden schon mehr als 20 Jahre gängige Baupraxis ist. Des Weiteren kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass sich bei der Bettung von Rohren in leichtem Ausgleichsmörtel wie hier betrachtet sogar die Einhaltung der erhöhten Trittschallschutzanforderungen nach DIN 4109 Beiblatt 2 erreichen lassen.

Die Einbettung von horizontalen Rohrleitungen in Ausgleichsschichten eines Oberbodens aus Schaumbetonmörtel ist als Bauart der geschlossenen Installationsebene eine gängige und übliche Ausführung. Es sind am Markt entsprechende bauaufsichtlich zugelassene Materialien seit mehr als zehn Jahren erhältlich und finden in der Baupraxis regelmäßig Anwendung. Die eingebettete, feste Verlegung von Rohrleitung in Zwischenschichten des Oberbodens ist ganz allgemein betrachtet belegbar gängige Baupraxis und wurde bereits an unzähligen Bauvorhaben ausgeführt.

Sowohl die planmäßige Verwendung von bauaufsichtlich zugelassenen Materialien zur Herstellung von Ausgleichsschichten bzw. Einbettung von Rohrleitungen als auch die Bauart einer festen Einbettung von Rohrleitungen in Oberböden entspricht eindeutig den allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik. Dies ergibt sich aus dem für den bestimmten Zweck seit mehr als zehn Jahren auf dem Markt angebotenen Materialien und den fundierten Nachweis der Eignung dieser Materialien durch die einen amtlichen Charakter aufweisenden, bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse.
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Stand:
09/10